Baden-Württemberg
Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung Handarbeitsweinbau)
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) gewährt Unternehmen Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichBaden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.08.2024
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:3.000 Euro pro Hektar
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
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Beschreibung
In Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für die umweltschonende Bewirtschaftung von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen zu erhalten. Die Förderung richtet sich an Betriebe, die auf den Einsatz von Maschinen wie Schleppern und schweren selbstfahrenden Maschinen verzichten und stattdessen ökologisch vorteilhafte Pflegepraktiken anwenden.
Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro pro Hektar und Jahr und wird zur Deckung der Kosten für diese umweltfreundlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu richten.
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