FUNDERO
Bayern

Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern gewähren Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen für Projekte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse.
BayernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Landwirtschaftliche Betriebe, die in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten. Der Freistaat Bayern unterstützt diese Initiativen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP), des ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) inklusive Erschwernisausgleich und des Programms zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“).

Die Förderung kann für Maßnahmen im gesamten Betrieb, in einem Betriebszweig, auf Einzelflächen oder in der Tierhaltung beantragt werden. Dies betrifft insbesondere die Umstellung oder Beibehaltung der Bewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Zudem werden freiwillige Aktivitäten zum Klima-, Boden- und Wasserschutz, zur Förderung der Biodiversität, zur Sicherung ökologisch wertvoller Lebensräume und zur Erhaltung historischer Kulturlandschaften gefördert.

Die Förderung wird je nach Maßnahme als jährliche Zahlung für den festgelegten Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme ab.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen.

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