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Agrarsektor – Modellvorhaben & Technologietransfer

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert Unternehmen im Agrarsektor bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen, Weiterbildungsangeboten und Beratungsangeboten bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
bundesweitZuschuss & Arbeitsmarkt-Förderung & Beratungs-Förderungfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:01.05.2032
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor. Ziel ist es, neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis schneller in die landwirtschaftliche Anwendung zu bringen und damit resiliente, klimafreundliche und ressourcenschonende Produktionssysteme zu stärken. Gefördert werden Vorhaben im Pflanzenbau, in der Tierhaltung und Tierernährung sowie Projekte, die Biodiversität, Klimaschutz, Ressourceneffizienz oder Tierwohl verbessern.

Unterstützt werden Demonstrationsvorhaben auf Praxisbetrieben, in denen innovative Verfahren oder Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen modellhaft umgesetzt und übertragen werden können. Zusätzlich können Qualifikations- und Informationsmaßnahmen wie Workshops, Kurse, Coaching, Schulungsangebote oder Netzwerke gefördert werden, die Wissen an landwirtschaftliche Betriebe vermitteln. Voraussetzung ist jeweils ein klarer Wissenstransfer mit nachweisbarem Beitrag zu den Zielen der Richtlinie.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zuwendungsfähig sind projektbedingte Ausgaben wie Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Schulungsleistungen sowie – in begrenztem Umfang – investive Ausgaben für Demonstrationsvorhaben. Die Fördersätze können bis zu einhundert Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, abhängig vom Vorhaben und dem beihilferechtlichen Rahmen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst werden themenspezifische Projektskizzen eingereicht. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Antragstellung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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