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Sachsen-Anhalt

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt stellt Unternehmen der Landwirtschaft Darlehen und Bürgschaften/Garantien bereit.
Sachsen-AnhaltDarlehen & Bürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
• Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:bis zu 70 % des Darlehensbetrages
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU bei Modernisierungsinvestitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und für eine nachhaltige Landwirtschaft. Förderfähig sind: Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen; Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, inklusive notwendiger Computersoftware; allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen; Gebühren für die Betreuung von Investitionen ab einem baulichen Investitionsvolumen von über 100.000 Euro.

Die Förderung wird als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen gewährt. Zuschusshöhen betragen bis zu 40 % für Stallbauinvestitionen bei tiergerechter Haltung und für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, bis zu 30 % für Bewässerungsanlagen und bis zu 20 % für sonstige Investitionen. Junglandwirte erhalten zusätzlich bis zu 10 % des förderfähigen Investitionsvolumens, maximal 20.000 Euro. Für die Betreuung von Investitionen kann ein Zuschuss von maximal 60 % der förderfähigen Betreuergebühren gewährt werden. Die Ausfallbürgschaft des Landes deckt bis zu 70 % des Darlehensbetrages.

Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen (bei speziellen Kälberhaltungsmaßnahmen mindestens 10.000 Euro) und darf maximal 5 Millionen Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Im Fall von Ausfallbürgschaften erfolgt die Antragstellung über das ALFF an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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