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Mecklenburg-Vorpommern

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen in der Landwirtschaft Zuschüsse.
Mecklenburg-VorpommernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 1 Million Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionsvorhaben, die durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Bewässerungsanlagen und Frostschutzanlagen,
  • Kauf von neuen Maschinen und Anlagen für die Innenwirtschaft, einschließlich notwendiger Computersoftware für den Produktionsprozess,
  • Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz,

Allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratung und Betreuung von baulichen Investitionen sowie Durchführbarkeitsstudien.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe je nach Vorhaben bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Junglandwirte können zusätzlich einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch 20.000 Euro. Für Betreuungsgebühren beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent, jedoch höchstens 10.500 Euro.

Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 20.000 Euro und 2 Millionen Euro. Pro Unternehmen kann der Zuschuss maximal 1 Million Euro betragen, wobei diese Förderung einmalig in den Jahren 2023 bis 2027 in Anspruch genommen werden kann.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zu richten.

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