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Schleswig-Holstein

Agrarinvestitionsförderung Schleswig-Holstein (AFP)

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz fördert Existenzgründer, Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Landwirtschaft bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Startupsfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:1,5 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein können für Investitionen in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und besonders tiergerechte Landwirtschaft Zuschüsse erhalten. Ziel ist es, Produktions- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, Kosten zu senken und zugleich Umwelt-, Klima- und Tierschutz zu stärken.

Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, etwa für Stallbauten und Modernisierungen in der Tierhaltung, spezifische Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft oder erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen. Nicht förderfähig sind unter anderem Ersatzinvestitionen, Landkauf, Außenwirtschaftsmaschinen, Melkroboter, Energieanlagen nach EEG/KWKG oder Investitionen in Wohnungen.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die die EU-Kriterien für kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen. Auch Existenzgründungen innerhalb von zwei Jahren können unterstützt werden. Voraussetzung sind ein tragfähiges Investitionskonzept, eine ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung von Tierwohl-, Umwelt- und Klimaschutzanforderungen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 20.000 Euro und 1,5 Millionen Euro. Eine Kombination mit spezifischen Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen kann den Fördersatz erhöhen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind jährlich bis zum 15. Juni beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) einzureichen. Über die Auswahl der Vorhaben entscheidet ein Punktesystem auf Grundlage festgelegter Bewertungskriterien.

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