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Baden-Württemberg

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Die L-Bank gewährt Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Darlehen.
Baden-WürttembergDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 10 Millionen Euro
Kombinierbar:Sollten Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann entweder die Bürgschaftsbank (für Beträge bis 2 Millionen Euro) oder die L-Bank (für Beträge über 2 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro) eine Bürgschaft übernehmen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen von der L-Bank zu beantragen. Dieses Programm richtet sich an agrargewerbliche, ernährungs- und forstwirtschaftliche Unternehmen zur Finanzierung ihrer Investitionen.

Der Kredit kann für verschiedene Vorhaben genutzt werden, darunter der Bau, Erwerb und die Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen, die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von technischen Anlagen, der Erwerb von Grundstücken, der Kauf von Maschinen und Fahrzeugen sowie allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Investitionen.

Die Darlehenshöhe kann bis zu 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr betragen, wobei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden können.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu stellen. Der Antrag wird dann an die L-Bank weitergeleitet.

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