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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) gewährt Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Darlehen.
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Keyfacts
Fördergeber:Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Letzte Änderung:24.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 10 Millionen Euro
Kombinierbar:Es ist möglich, das Darlehen mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet agrar- und ernährungswirtschaftlichen Unternehmen den zinsgünstigen Kredit „Wachstum und Wettbewerb“ zur Finanzierung von Investitionsvorhaben an.

Dieser Kredit kann für verschiedene Vorhaben genutzt werden, einschließlich dem Bau, Kauf und der Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen. Ebenso sind die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von technischen Anlagen förderfähig, ebenso wie der Kauf von Grundstücken, Maschinen und Fahrzeugen sowie allgemeine Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Investitionen stehen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens, dessen Höhe pro Unternehmen und Jahr bis zu 10 Millionen Euro beträgt und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden kann.

Hinweise zur Antragstellung

Um das Darlehen zu beantragen, ist der Antrag über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu stellen.

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