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Baden-Württemberg

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Die L-Bank gewährt Unternehmen (KMU) aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft Darlehen.
Baden-WürttembergDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Agrar- oder ernährungswirtschaftliche Unternehmen mit zusätzlichem Bedarf an Betriebsmitteln können unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen der L-Bank beantragen. Dieses Darlehen unterstützt die Finanzierung des Erwerbs von Betriebsmitteln sowie die Unternehmenskäufe und -übernahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU.

Das Darlehen kann bis zu 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr betragen, wobei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden können.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu stellen. Der Förderantrag wird dann an die L-Bank weitergeleitet.

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