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Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug für Innovationsprojekte.
bundesweitBürgschaft/Garantiefür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Mit dem Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien unterstützt der Bund Unternehmen bei Investitionen, die für die Transformation energieintensiver Industrien erforderlich sind. Ziel ist es, Transformationsprojekte abzusichern, die mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind und deren Umsetzung ohne staatliche Risikoabsicherung erschwert oder nicht möglich wäre.

Das Instrument richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ihre Produktionsprozesse auf klimaneutrale, ressourcenschonende oder anderweitig zukunftsfähige Technologien umstellen. Durch die staatliche Absicherung sollen Investitionshemmnisse abgebaut und langfristige Transformationsentscheidungen ermöglicht werden. Dabei steht nicht die direkte Förderung einzelner Technologien im Vordergrund, sondern die Absicherung wirtschaftlicher Risiken, die aus Marktunsicherheiten, Preisentwicklungen oder strukturellem Wandel resultieren.

Das Absicherungsinstrument ergänzt bestehende Förder- und Finanzierungsangebote und leistet einen Beitrag zur Stärkung des Industriestandorts sowie zur Erreichung der Transformations- und Klimaziele.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Absicherung sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stelle des Bundes gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Verfahrensvorgaben. Im Antrag sind insbesondere das geplante Transformationsvorhaben, die wirtschaftlichen Risiken sowie der Absicherungsbedarf darzustellen.

Über die Gewährung der Absicherung wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Absicherung besteht nicht.

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